Die pathologisch-anatomischen Befunde sowie die paraffineingebetteten Gewebeproben und angefertigten Schnittpräparate werden über einen Zeitraum von 10 Jahren, zum Teil auch 20 Jahren archiviert. Somit sind auch nach mehreren Jahren Zusatzuntersuchungen (z.B. immunhistologische Tests mit neuen Antikörpern sowie molekularpathologische Untersuchungen zur Bestimmung von Mutationen im Tumormaterial u.a.) möglich.